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Ungarn plant Änderungen am umstrittenen LGBTQ-Gesetz

Die neue ungarische Regierung will zentrale Verbote des Kinderschutzgesetzes von 2021 streichen. Künftig sollen Inhalte unabhängig von sexueller Orientierung verboten werden können, wenn sie Kindern ernsthaft schaden.

Ungarn plant Änderungen am umstrittenen LGBTQ-Gesetz
Foto: KURIER

Die neue ungarische Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des umstrittenen ungarischen Kinderschutzgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, zentrale Bestimmungen aus dem Jahr 2021 zu streichen. Dazu gehören insbesondere Verbote der sogenannten Förderung und der Darstellung von Homosexualität in Filmen und Fernsehsendungen, die für Minderjährige zugänglich sind.

An die Stelle dieser Regelungen soll eine allgemeinere Bestimmung treten. Demnach könnten Inhalte untersagt werden, die nach Einschätzung der Behörden die körperliche, geistige, emotionale oder moralische Entwicklung von Kindern „ernsthaft beeinträchtigen“. Die geplante Regelung soll unabhängig von der sexuellen Orientierung gelten. Damit würde der Gesetzestext nicht mehr ausdrücklich auf die Darstellung oder Förderung von Homosexualität Bezug nehmen.

Ministerpräsident Peter Magyar kündigte zugleich ein striktes Vorgehen gegen Inhalte an, die für Minderjährige zugänglich sind und sexuelle Gewalt, Manipulation oder Ausbeutung fördern. Die Regierung begründet die geplanten Änderungen damit, Kinder vor schädlichen Inhalten schützen zu wollen. Aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, wann der Gesetzentwurf beraten oder verabschiedet werden soll.

Das bisherige ungarische Gesetz war wiederholt Gegenstand politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen. Der Europäische Gerichtshof entschied im April, dass die geltenden Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Der Gerichtshof bezog sich damit auf die Bestimmungen, die unter anderem die Darstellung und sogenannte Förderung von Homosexualität gegenüber Minderjährigen betreffen.

Mit dem neuen Entwurf reagiert die Regierung nach den vorliegenden Informationen auf diese rechtliche Auseinandersetzung. Ob die geplante Neufassung die beanstandeten Konflikte mit dem EU-Recht vollständig ausräumen würde, ist aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich. Fest steht lediglich, dass die bisherige ausdrückliche Bezugnahme auf Homosexualität entfallen soll und stattdessen eine Bewertung möglicher Auswirkungen auf Kinder maßgeblich wäre.

Neben dem Kinderschutzgesetz stellte Magyar auch eine Änderung des ungarischen Adoptionsrechts in Aussicht. Das geltende Gesetz aus dem Jahr 2020 schließt gleichgeschlechtliche Paare von der Adoption aus. Welche konkreten Änderungen geplant sind, wurde in den vorliegenden Informationen nicht näher erläutert.

Die angekündigten Vorhaben betreffen damit zwei zentrale Bereiche der ungarischen LGBTQ-Politik: den Zugang Minderjähriger zu bestimmten Medieninhalten sowie die rechtlichen Voraussetzungen für Adoptionen. Während der Gesetzentwurf zum Kinderschutzgesetz bereits vorgelegt wurde, handelt es sich bei der Anpassung des Adoptionsgesetzes zunächst um eine politische Ankündigung. Weitere Einzelheiten zu einem möglichen Gesetzgebungsverfahren liegen nicht vor.

Der Streit um die ungarischen Regelungen zeigt zugleich das Spannungsverhältnis zwischen dem von der Regierung betonten Schutz von Kindern und den europäischen Vorgaben. Die geplante Neufassung soll den Schutz vor Inhalten gewährleisten, die Kindern ernsthaft schaden können, ohne dabei ausdrücklich zwischen sexuellen Orientierungen zu unterscheiden. Ob diese Änderung zu einer dauerhaften rechtlichen Klärung führt, bleibt offen.

Quelle: KURIER ↗