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Pistorius ordnet Pflichtversetzungen für Bundeswehr-Brigade in Litauen an

Für die geplante Bundeswehr-Brigade in Litauen haben sich nicht genügend Soldatinnen und Soldaten freiwillig gemeldet. Verteidigungsminister Boris Pistorius ordnet deshalb Pflichtversetzungen an.

Pistorius ordnet Pflichtversetzungen für Bundeswehr-Brigade in Litauen an
Foto: n-tv

Für die geplante Bundeswehr-Brigade in Litauen werden Soldatinnen und Soldaten künftig auch gegen ihren Wunsch versetzt. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat Pflichtversetzungen angeordnet, nachdem sich nach Angaben des Nachrichtensenders n-tv nicht genügend freiwillige Meldungen für den Verband ergeben haben.

Die Brigade soll in Litauen stationiert werden und nach den vorliegenden Informationen zur Sicherung der Nato-Ostflanke beitragen. Mit der Anordnung reagiert das Verteidigungsministerium darauf, dass der personelle Bedarf nicht vollständig durch freiwillige Bewerbungen gedeckt werden konnte.

Damit werden die vorgesehenen Dienstposten nicht ausschließlich auf freiwilliger Grundlage besetzt. Welche konkreten Einheiten oder wie viele Soldatinnen und Soldaten von den Pflichtversetzungen betroffen sind, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor. Auch Angaben zum zeitlichen Ablauf der Versetzungen liegen nicht vor.

Die geplante Brigade in Litauen ist Teil der deutschen Beteiligung an der Absicherung der östlichen Nato-Flanke. Der Verband soll dort eine militärische Präsenz sicherstellen. Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung, zur Stationierung oder zu den konkreten Aufgaben der Brigade wurden in der vorliegenden Meldung nicht genannt.

Die Entscheidung von Pistorius unterstreicht zugleich die Bedeutung, die der Bundeswehr der Aufstellung des Verbandes beimisst. Da die freiwilligen Meldungen nicht ausreichten, wird nun auf verpflichtende Versetzungen zurückgegriffen. Die Maßnahme betrifft damit eine zentrale Personalfrage beim Aufbau der geplanten Brigade.

Nach Angaben von n-tv wurde die Anordnung bereits getroffen. Begründet wird sie mit der unzureichenden Zahl freiwilliger Meldungen. Weitere Stellungnahmen oder Reaktionen auf die Entscheidung sind in den vorliegenden Informationen nicht enthalten.

Quelle: n-tv ↗