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Schweizer Prüfungen lassen Fragen zum F-35-Kauf offen

Zwei parlamentarische Untersuchungen haben die Umstände des Schweizer F-35-Deals geprüft. Dennoch bleiben zentrale Fragen zu den finanziellen Zusagen und zur Kontrolle der Beschaffung ungeklärt.

Schweizer Prüfungen lassen Fragen zum F-35-Kauf offen
Foto: NZZ

Der Kauf von F-35-Kampfjets durch die Schweiz bleibt auch nach zwei parlamentarischen Untersuchungen umstritten. Zwar hat das Schweizer Parlament die Umstände des Geschäfts wiederholt prüfen lassen, doch die bisherige Aufarbeitung liefert nach vorliegenden Informationen keine Antworten auf alle zentralen Fragen.

Erste kritische Punkte waren bereits nach der Evaluation aufgekommen. Eine anschließende parlamentarische Geschäftsprüfung habe jedoch nur wenige zusätzliche Erkenntnisse gebracht. Damit ist weiterhin offen, wie bestimmte Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsprozess zustande kamen und in welchem Umfang die parlamentarische Kontrolle greifen konnte.

Besonders im Mittelpunkt stehen die finanziellen Zusagen im Zusammenhang mit dem F-35-Deal. Der angekündigte Fixpreis für die Kampfjets habe sich nach der bisherigen Entwicklung als nicht belastbar erwiesen. Dadurch stellt sich die Frage, wie verlässlich die ursprünglichen Angaben zu den Kosten des Geschäfts waren und welche Bedeutung den entsprechenden Zusicherungen bei der politischen Beurteilung der Beschaffung zukam.

Auch die Aussagen zu den späteren Betriebskosten gelten inzwischen nicht mehr als verbindlich. Damit betrifft die Kontroverse nicht nur den Kaufpreis der Flugzeuge, sondern auch die langfristigen finanziellen Folgen des Geschäfts. Die veränderte Einschätzung verstärkt die Kritik an der Transparenz und Verlässlichkeit der Angaben, auf deren Grundlage die Beschaffung beurteilt wurde.

Die bisherigen Untersuchungen haben somit zwar eine parlamentarische Befassung mit dem Geschäft dokumentiert, zentrale Punkte aber nicht abschließend geklärt. Im Raum stehen weiterhin Fragen zu den finanziellen Rahmenbedingungen des F-35-Kaufs sowie zur Wirksamkeit der parlamentarischen Aufsicht. Eine abschließende Bewertung des Vorgangs ist auf Grundlage der bisherigen Aufarbeitung daher nur eingeschränkt möglich.

Quelle: NZZ ↗