In Neubrandenburg ermittelt die Polizei wegen der mutmaßlichen schweren Misshandlung eines 14-Jährigen. Nach den bisherigen Angaben sollen zehn Kinder und Jugendliche im Alter zwischen neun und 15 Jahren den Jungen über mehrere Stunden angegriffen haben. Dabei soll das Opfer geschlagen und getreten worden sein. Zudem sollen die Tatverdächtigen Gegenstände eingesetzt und dem Jungen teilweise Verbrennungen zugefügt haben.
Die Polizei wurde nach Angaben der Behörden auch durch Videos auf die mutmaßliche Tat aufmerksam. Aufnahmen davon waren in sozialen Medien verbreitet worden. Sie führten die Ermittler zu den Kindern und Jugendlichen, die als Tatverdächtige in Betracht kommen.
Im Zusammenhang mit dem Fall erstattete die Polizei Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung sowie wegen der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs. Die Angaben beziehen sich auf den derzeit bekannten Ermittlungsstand. Ob sich sämtliche Vorwürfe in vollem Umfang bestätigen, ist damit nicht geklärt.
Unter den Tatverdächtigen sind auch Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Für die strafrechtliche Bewertung kommt es daher unter anderem auf das Alter der jeweiligen Beteiligten an. Die Polizei führt die Ermittlungen zu den Vorgängen dennoch weiter.
Der Fall steht nach Angaben der Polizei nicht mit einem weiteren Vorfall in Neubrandenburg in Verbindung. Bereits rund zwei Wochen zuvor soll ein Zwölfjähriger von drei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren getreten worden sein. Auch in diesem Fall laufen beziehungsweise liefen Ermittlungen wegen des Vorwurfs körperlicher Gewalt.
Weitere Einzelheiten zu den Hintergründen, zum genauen Ablauf der mutmaßlichen Misshandlung oder zum Zustand des 14-jährigen Opfers wurden in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Ebenso ist nicht bekannt, welche konkreten Maßnahmen gegen die einzelnen Tatverdächtigen ergriffen wurden. Die Verbreitung der Videos in sozialen Medien ist neben den darin dokumentierten Vorwürfen selbst Gegenstand der polizeilichen Bewertung.